Feldlager / Ausbildung

Ltn.Buhl, Hptm.Wehle

Ausbildung Taktikgelände

SPW 60 PB

Vorbereitung Start Rakete ( RA-10 )

Panzer T-54

Seebach, Metscher, Weimer

Ausbau Stellung

links ZF Oltn. Weidlich

Offz. und Uffz. 1.AKp.

Gruppenführer 2.AKp.

Ltn. Buhl und Hptm. Wehle

links Ltn. Schubert, ZF

Uffz. Henkelmann

links Ltn. Krause

links Hfw. Becker, 2.AKp.

Hptm. Schäfer

Maj. Fehlisch

Taktikgruppe, Wannewitz, Schütz, Kühnel

Aufklärer 4. AKp.

Pause, Zubereitung Komplekte Essen

4.AKp. KC Hptm. Barthel und Hfw. Richter

Uffz. Henkelmann an der Feldküche

Hauptfeldwebel Hoppe(Stv.),Babig, Richter, Burzma

ich beim Schießtraining (Taktikgruppe)

Ufw. Penteker

Feldlager Annaburg

FDJ Versammlung Feldlager

rechts ich, Sicherstellung Übung RA-10

rechts Fw. Küßner

Osl. Mühlmann, Hptm. Silligmüller

Ich mit dem VS Koffer der Fachrichtung 2, Inhalt: Dokumente VVS und GVS

Metscher, Schlichter und ich

Feldlager Annaburg

rechts Maj. Pagel

links OSL Gruber Politstellvertreter

Wehle, Buhl

RA-10

Kampfhubschrauber

P3


  

                                                                                                    

  Erläuterungen zum Foto   VS Koffer Fachrichtung 2

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde in der Nationalen Volksarmee in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade:

·                    Geheime Kommandosache (GKdos)

·                    Geheime Verschlußsache (GVS)

·                    Vertrauliche Verschlußsache (VVS).

Für Dienstgeheimnisse waren die Geheimhaltungsgrade

·                    Nur für den Dienstgebrauch (NfD)

·                    Vertrauliche Dienstsache (VD)

·                    Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989).

Hauptsächlich wurde NfD benutzt.

Einstufen und die Vervielfältigung anordnen durften für Geheime Kommandosachen die Stellvertreter des Ministers, der Hauptinspekteur der NVA und die Kommandeure

mit Dienstgrad Generalmajor und Gleichgestellte, für Geheime Verschlußsachen die Kommandeure mit Dienstgrad Oberst und Gleichgestellte und die Direktoren der volkseigenen Betriebe

im Geschäftsbereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und für Vertrauliche Verschlußsachen die Leiter von Struktureinheiten mit Oberstleutnant und Gleichgestellte.

Die Berechtigten und ihre Stellvertreter durften jeweils auch gleichzeitig die niedrigeren Geheimhaltungsstufen anordnen.

Eingestuft wurden als

·                    Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren

Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.

·                    Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung,

deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung

schwere Gefahren,

Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit

herbeiführen kann.

·                    Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche

Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile

für diese herbeiführen kann.[2]

Quelle: Wikipedia

  

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